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CORROPROT AG
Kempttalstrasse 111
CH-8308 Illnau
Tel. +41 52 355 20 50 24H Hotline
Fax. +41 52 355 20 60
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Corroprot AG im Überblick.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Serviceabonnemente
Serviceabonnemente und Dienstleistungen
Gültig ab Mai 2026
CORROPROT AG
Kempttalstrasse 111
CH-8308 Illnau
Tel. +41 52 355 20 50 (24H Hotline)
UID CHE-105.976.529
1. Allgemeines / Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Serviceabonnemente der Corroprot AG, insbesondere im Rahmen von Serviceverträgen, Funktionskontrollen, Revisionsarbeiten und Dienstleistungen in Regie (z. B. Störungsbehebung).
Abweichungen von diesen AGB bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Diese AGB ersetzen alle früheren Versionen und gelten ab Mai 2026.
Mit der Unterzeichnung eines Vertrages, eines Serviceabonnements, Angebots oder einer Bestellung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn Corroprot AG ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
2. Grundlagen
Für die Ausführung der Arbeiten sind insbesondere massgebend:
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz)
Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF)
Richtlinien für Revisionsarbeiten an Lageranlagen des BUWAL (BAFU). Anerkannte Regeln der Technik der Berufsverbände KVU, Citec Suisse, SGK-C1 / C5 und
Kantonale Weisungen.
3. Angebote
Angebote der Corroprot AG sind, sofern nicht anders angegeben, einen Monat gültig.
Die Erstellung detaillierter Angebote, Pläne oder Skizzen erfolgt in der Regel kostenlos. Bei grösseren Projekten, die Ortsbegehungen, umfangreiche Abklärungen, Planungen oder technische Berechnungen erfordern, behält sich Corroprot AG vor, den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen, falls der Auftrag nach Abgabe des Angebots nicht erteilt wird.
Die Weitergabe von Angeboten, Plänen, Skizzen oder anderen Unterlagen an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei unberechtigter Weitergabe behalten wir uns vor, den bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ohne MWST. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Bei Dienstleistungen hat Corroprot AG Anspruch auf Vergütung der Reisezeit, Auslagen, Dritthonorare sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für den Versand von Papierrechnungen wird ein Unkostenbeitrag von CHF 3.00 zuzüglich MWST erhoben. Der Kunde kann jederzeit eine E-Mail-Adresse für den PDF-Versand an info@corroprot.ch mitteilen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage ab Rechnungsdatum, netto.
Die vereinbarten Zahlungstermine sind strikt einzuhalten. Lieferverzögerungen, Mängelrügen, Beanstandungen oder nicht anerkannte Gegenforderungen berechtigen den Kunden nicht zum Rückbehalt, zur Kürzung oder Verrechnung der Zahlung.
Bei verspäteter Zahlung können eine Mahngebühr von bis zu CHF 40.00 sowie Verzugszinsen von 7% p.a. ab Fälligkeit geltend gemacht werden. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.
Abweichende Zahlungsbedingungen (z. B. 45 Tage netto oder 10 Tage mit 2% Skonto) sind auf Anfrage möglich und werden nur wirksam, wenn sie von Corroprot AG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
6. Serviceabonnemente
Es gelten primär die Bestimmungen des individuellen Serviceabonnements. Ergänzend kommen diese AGB zur Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich, Corroprot AG bei der Durchführung der Funktionskontrollen und Revisionsarbeiten aktiv zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere:
Bereitstellung der Ansprechpartner für Terminvereinbarungen, Gewährleistung des Zutritts zum vereinbarten Zeitpunkt und Übermittlung der notwendigen Informationen (ggf. Messprotokolle, Rechnungsadresse, GPS-Koordinaten). Übermässige Wartezeiten oder Leerfahrten, die durch Verschulden des Kunden entstehen, werden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
7. Verrechnung von Wartezeiten und Leerfahrten
Übermässige Wartezeiten, Leerfahrten oder vergebliche Anfahrten, die durch Verschulden des Kunden entstehen, werden zum geltenden Regiestundensatz verrechnet.
Es können zusätzlich Administrationsgebühren anfallen.
Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
Der Kunde oder sein Vertreter ist zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder gewährt keinen Zutritt.
Der Termin wird vom Kunden kurzfristig abgesagt oder verschoben, ohne dass Corroprot AG dies rechtzeitig berücksichtigt werden konnte.
Die Arbeiten können aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (z. B. fehlende Vorbereitung der Baustelle, fehlende Freigabe, unzureichende Zugänglichkeit der Anlage), nicht oder nur teilweise ausgeführt werden.
Bereits angefangene Anfahrtszeiten sowie Wartezeiten vor Ort werden mindestens mit einer halben Stunde verrechnet.
8. Lieferfristen und Lieferverzug
Lieferfristen und Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart, unverbindlich und gelten nur annäherungsweise. Corroprot AG ist bemüht, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten.
Corroprot AG haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle, die durch Vorlieferanten, Hersteller, Transportunternehmen oder andere Dritte verursacht werden. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz, Preisminderung, Vertragsrücktritt oder Ersatz von Folgeschäden (z. B. Betriebsunterbrechung, entgangener Gewinn, Deckungskäufe).
Wird Corroprot AG die Lieferung infolge von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Vorlieferanten, behördliche Massnahmen etc.), unmöglich oder unzumutbar, ist sie berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Schadenersatzansprüche zustehen.
9. Termine und Ausführung der Arbeiten
Termine und Fristen in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Verträgen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart wurde.
Funktionskontrollen, Servicearbeiten und Montagearbeiten erfolgen im Laufe des betreffenden Kalenderjahres nach vorheriger Absprache. Corroprot AG ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die durch Dritte (z. B. Vorlieferanten, Behörden, Subunternehmer), höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden.
In solchen Fällen verlängern sich die Termine angemessen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Vertragsrücktritt oder Preisminderung.
10. Ausführung von Dienstleistungen
Corroprot AG führt die Dienstleistungen mit eigenen qualifizierten Mitarbeitern aus. Bei Bedarf können externe Spezialisten, Sachverständige oder Dritte beigezogen werden. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von Corroprot AG auf die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung der Dritten.
11. Lieferung (bei Materiallieferungen)
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Transporteur auf den Kunden über. Ohne ausdrückliche schriftliche Anweisung bestimmt Corroprot AG die Art der Lieferung. Verpackungen (ausser Originalgebinden) werden in Rechnung gestellt.
Nicht abgenommenes Material wird fakturiert und auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert.
12. Abbildungen, Masse und Gewichte
Alle Angaben in Prospekten, Katalogen und Angeboten sind unverbindlich. Konstruktions-, Material- und Massänderungen sowie der Ersatz durch gleichwertige Teile bleiben vorbehalten.
13. Mängelrügen und Reklamationen
Reklamationen und Mängelrügen wegen nicht vertragsgemässer Lieferung, Leistung oder Rechnung sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt des Materials, nach Erbringung der Dienstleistung oder nach Erhalt der Rechnung schriftlich (per E-Mail oder Brief) bei Corroprot AG anzubringen.
Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
14. Rücksendungen
Geliefertes Material wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen. Die tatsächlichen Prüf-, Behandlungs- und Instandsetzungskosten, mindestens jedoch 10% des Warenwertes, werden von der Gutschrift abgezogen. Die Transportkosten trägt der Kunde. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
15. Eigentumsvorbehalt
Corroprot AG behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen zum Schutz unseres Eigentums erforderlichen Massnahmen mitzuwirken.
16. Haftung
Corroprot AG gewährleistet die sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen gemäss den geltenden Vorschriften und Regeln der Technik.
Die Haftung erlischt vollständig für alle Schäden und Folgeschäden, wenn an Anlagen oder Anlageteilen Eingriffe, Manipulationen oder Änderungen durch den Kunden oder nicht ausdrücklich autorisierte Dritte vorgenommen wurden.
Bei nachgewiesenem Mangel räumen wir zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung ein. Kosten für Leistungen Dritter zur Schadensfeststellung oder -behebung übernehmen wir nur, wenn wir den Auftrag dazu ausdrücklich erteilt haben.
Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Folgekosten oder Vertragsauflösung, sind ausgeschlossen.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere:
Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit.
Schäden, die nicht am gelieferten Produkt bzw. der erbrachten Leistung selbst entstanden sind
Sämtliche Folgeschäden (z. B. Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, Umweltschäden)
17. Garantie
Die Garantie beträgt zwei Jahre ab Lieferdatum bzw. ab Erbringung der Dienstleistung.
Als Mängel gelten nur Defekte, die die Gebrauchsfähigkeit ernsthaft beeinträchtigen. Keine Garantie besteht für normale Abnützung, erzeugungsbedingte optische Unregelmässigkeiten oder Schäden durch höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Bedienung oder Eingriffe des Kunden oder Dritter.
Die Garantie erfüllen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatz (vor Ort oder in der Werkstatt). Die Haftung ist in allen Fällen auf den Fakturabetrag der betreffenden Lieferung/Leistung beschränkt.
18. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Massnahmen, Lieferengpässe durch Dritte oder andere unvorhersehbare Ereignisse, auf die Corroprot AG keinen Einfluss hat) ist Corroprot AG für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Die Termine verlängern sich angemessen.
19. Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung, die auf www.corroprot.ch abrufbar ist oder auf Anfrage zugesandt wird.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten gilt Illnau ZH als ausschliesslicher Gerichtsstand. Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) zur Anwendung.
Corroprot AG
Illnau, Mai 2026