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in allen Bereichen.
CORROPROT AG
Kempttalstrasse 111
CH-8308 Illnau
Tel. +41 52 355 20 50 24H Hotline
Fax. +41 52 355 20 60
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Corroprot AG im Überblick.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Serviceabonnemente
1.Allgemeines/Gültigkeit
Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Lieferungen und Dienstleistungen der Corroprot AG im Rahmen eines Einsatzes aufgrund eines Servicevertrages oder einer Dienstleistung in Regie (z.B. Behebung einer Störung). Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Diese Bedingungen ersetzen alle vorangegangenen und gelten ab Juni 2023.
Mit einer Vertragsunterzeichnung oder einer Bestellung stimmt der Kunde diesen AGBs zu. Abweichungen von diesen AGBs gelten nur, sofern Corroprot AG solchen Abweichungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so wird diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen Inhalt und wirtschaftlichem Zweck möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.
2.Grundlagen
Für die Ausführung der Arbeiten sind insbesondere massgebend:
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Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz)
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Die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF)
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Die Richtlinien für Revisionsarbeiten an Lageranlagen des BUWAL
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Die anerkannten Regeln der Technik der Berufsverbände KVU, Citec Suisse und SGK-C1 / C5
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Kantonale Weisungen
3.Preise
Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ohne MWST. Änderungen bleiben vorbehalten.
Bei der Erbringung von Dienstleistungen hat Corroprot AG Anspruch auf Entschädigung der Reisezeit sowie Erstattung von Auslagen, Dritthonoraren und der Mehrwertsteuer.
Für den Versand von Papierrechnungen wird ein Unkostenbeitrag von CHF 3 zuzüglich MWST in Rechnung gestellt. Mailadressen für den Mailversand der Rechnungen als PDF können der Corroprot AG bei der Auftragserteilung oder jederzeit an info@corroprot.ch mitgeteilt werden.
4.Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt dreissig Tage nach Rechnungstellung, netto.
Die vereinbarten Zahlungstermine sind immer einzuhalten. Lieferver-zögerungen, Mängelrügen, sonstige Beanstandungen, noch nicht erteilte Gutschriften oder von der Corroprot AG nicht anerkannte Gegenforderungen berechtigen den Kunden nicht zu einem Rückbehalt, zur Kürzung oder Verrechnung seiner Zahlung.
Für verspätete Zahlungen kann eine Mahngebühr von bis zu CHF 20 sowie ein Verzugszins von 7% p.a. geltend gemacht werden.
5.Serviceabonnemente
Es gelten die Bestimmungen gemäss dem unterbreiteten Serviceabonnement. Wo nichts geregelt ist, treten die hier vorliegenden Bedingungen zur Anwendung.
Der Kunde verpflichtet sich, mit der Unterzeichnung des Serviceabonnementes, die Corroprot AG bei der Ausführung der Funktionskontrollen gem. Punkt 2 zu unterstützen. Er liefert Informationen zu Ansprechpartner für Terminvereinbarung, Zutritt, Erhalt Messprotokolle, korrekte Rechnungsadresse, Standort der Geräte (GPS Koordinaten). Er stellt sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt unser Servicetechniker Zutritt zu den Geräten hat. Übermässige Wartezeiten oder Leerfahrten wegen Verschulden des Kunden werden zum Stundensatz gemäss Vertrag verrechnet.
6.Termin für Ausführung der Arbeiten
Sofern nicht bereits ein bestimmter Termin bei der Auftragserteilung vereinbart wird, erfolgt die Funktionskontrolle im Laufe des betreffenden Kalenderjahres, nach vorheriger Absprache.
7.Ausführung von Dienstleistungen
Corroprot AG wird die Dienstleistungen durch eigene Mitarbeiter ausführen. Soweit es Corroprot AG als nützlich oder notwendig erachtet, können externe Spezialisten, Sachverständige oder andere Dritte für die Auftragserfüllung beigezogen werden. Beim Beizug von Drittpersonal ist die Haftung beschränkt auf die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung der Dritten.
8.Rücksendungen
Allfällig geliefertes Material kann nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Die tatsächlichen Prüf-, Behandlungs- und Instandstellungskosten, mindestens aber 10% des Warenwertes, werden auf der Gutschrift in Abzug gebracht. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
9.Mängelrügen
Mängelrügen aufgrund nicht vertragsgemässer Lieferung oder Dienstleistung sind innert acht Tagen nach Empfang des Materials oder Erbringung der Leistung schriftlich anzubringen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
10.Haftung
Die Corroprot AG gewährleistet die sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen.
Die Haftung seitens Corroprot AG erlischt für sämtliche Schäden und Folgeschäden, wenn an Anlagen oder Anlageteilen Eingriffe oder Manipulationen irgendwelcher Art, durch Dritte, von Corroprot AG nicht ausdrücklich autorisierte Personen vorgenommen wurden. Erweist sich eine Lieferung oder Dienstleistung als nicht vertragsgemäss, so ist uns die Möglichkeit zu geben, die Mängel zu beheben. Die Kosten für Leistungen Dritter zur Feststellung bzw. Behebung eines Schadens können wir nur übernehmen, wenn der Auftrag direkt durch uns erteilt wurde. Weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, Folgekosten oder Vertragsauflösung, sind ausgeschlossen.
Die Haftung von Corroprot AG aus mangelhaften Lieferungen und Dienstleistungen ist ausgeschlossen für:
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Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit,
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Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind (wie z.B. eigene Aufwendungen des Kunden, durch ihn einseitig veranlasste Kosten Dritter im Zusammenhang mit dem Schadenfall, Austausch-, Reparatur- oder Reinigungskosten, Kosten für die Feststellung von Schadenursachen, Expertisen etc.)
-
jede Art von Folgeschäden (wie z.B. Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, Umweltschäden, entgangener Gewinn etc.).
11.Garantie
Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre ab Lieferdatum bzw. ab Erbringung der Dienstleistungen. Als Mängel gelten Defekte, die die Gebrauchsfähigkeit ernsthaft beeinträchtigen. Keine Mängel sind erzeugungsbedingte Unregelmässigkeiten im Aussehen und die angemessene Abnützung von Verschleissteilen und Teilen mit beschränkter Lebensdauer. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung oder Bedienung sowie durch Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen. Die Garantiepflicht erfüllen wir nach unserer Wahl, indem wir defekte Teile ersetzen oder reparieren, und zwar vor Ort oder anderswo. Die Garantiesumme bleibt in allen Fällen auf den Fakturabetrag beschränkt.
12.Gerichtsstand
Für beide Seiten gilt Illnau ZH als Gerichtsstand. Es wird schweizerisches Recht angewendet.
CORROPROT AG, Kempttalstrasse 111, 8308 Illnau
UID CHE-105.976.529
Illnau, 1. Juni 2023
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